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BFH 22.01.2004 IV R 51/01, StuB 11/2004 S. 519

Qualifizierung der Einkünfte eines selbständig tätigen Krankenpflegers

(1) Ein selbständig tätiger Krankenpfleger kann Einkünfte aus einer freiberuflichen Tätigkeit erzielen, wenn er Leistungen der häuslichen Krankenpflege erbringt. Bedient er sich dabei qualifizierten Personals, setzt eine leitende und eigenverantwortliche Tätigkeit voraus, dass er auch selbst gegenüber jedem Patienten pflegerisch tätig wird. (2) Leistungen der häuslichen Pflegehilfe führen zu Einkünften aus Gewerbebetrieb (Bezug: § 2 Abs. 1 GewStG; § 18 Abs. 1 Nr. 1, § 15 EStG).▶VT 393/04

Praxishinweise: Ist die Tätigkeit des Krankenpflegers einem der Katalogberufe i. S. des § 18 Abs. 1 Nr. 1 Satz 2 EStG ähnlich, ist eine freiberufliche Tätigkeit dem Grunde nach zu bejahen. Beim Einsatz von qualifizierten Mitarbeitern muss jedoch noch hinzukommen, dass die Leistung weiterhin den „Stempel der Persönlichkeit” des S...