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StuB 15/2003 S. 714

Einkommen-/Lohnsteuer | Arbeitszimmer eines Kfz-Sachverständigen

Dient die Außendiensttätigkeit eines Kfz-Sachverständigen lediglich der Vorbereitung seiner Gutachtertätigkeit, kann das Arbeitszimmer nach dem (n. v.) den Mittelpunkt der beruflichen Betätigung i. S. der Abzugsbeschränkung bilden.▶VT 771/03

Praxishinweise: Im Streitfall ging es um das Arbeitszimmer eines nichtselbständig als Kfz-Sachverständiger Tätigen, dessen Arbeitgeber ihm keinen Arbeitsplatz zur Verfügung stellte. Der Angestellte unterhielt ein häusliches Arbeitszimmer. Die als Werbungskosten geltend gemachten Kosten überstiegen den Wert von 2 400 DM. Das FA gewährte nur den eingeschränkten Abzug nach § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6b EStG. Obwohl der Stpfl. dauerhaft im Außendienst tätig war, sah der BFH im Streitfall keine Veranlassung für die ...