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StuB 16/2002 S. 831

Außerordentliche Kreditkündigung wegen bereits bei Vertragsschluss bekannter Umstände unzulässig

Es besteht gem. (DB 2002 S. 1549) kein Grund zur außerordentlichen Kreditkündigung, wenn die Umstände, die zur Kündigung herangezogen werden, dem Kreditgeber bereits im Zeitpunkt der Kreditgewährung bekannt waren (entschieden mit Bezug auf § 609 BGB a. F.).