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StuB 16/2004 S. 742

Betriebseinnahmen und Betriebsausgaben bei Incentive-Reisen

(1) Nimmt der zunächst als Einzelunternehmer und nach Umwandlung des Betriebs in eine GmbH als Alleingesellschafter-Geschäftsführer Versicherungen vermittelnde Generalrepräsentant einer Versicherungs-AG als Führungskraft zur Betreuung seiner besonders befähigten Mitarbeiter an Incentive-Reisen teil, ist gem. nrkr. (BFH-Az.: X R 36/03, EFG 2004 S. 557) der geldwerte Vorteil der Reisen als Betriebseinnahme bzw. als Arbeitslohn steuerpflichtig, wenn die Teilnahme an den Reisen nicht in ganz S. 743überwiegend eigenbetrieblichem Interesse der AG liegt. (2) Forderungsverluste, die durch eine fehlgeschlagene Unterbeteiligung entstehen, sind bei nicht nachgewiesenem funktionalen Förderungszusammenhang der Beteiligung mit dem Betrieb nic...