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StuB 16/2004 S. 752

Herausgabe vom Steuerberater gespeicherter Daten

Ob der Auftraggeber nach dem Ende des Mandats vom StB verlangen kann, dass dieser der Übertragung der von ihm bei der DATEV gespeicherten Daten auf einen anderen StB zustimmt, hängt davon ab, ob die Daten das vertraglich geschuldete Arbeitsergebnis enthalten oder ob es sich um dieses vorbereitende Arbeitsleistungen handelt (§§ 675 Abs. 1, 667 BGB; ).▶VT 624/04