Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
BFH 16.05.2002 IV R 94/99, StuB 17/2002 S. 869

Verkehrsflugzeugführer als Gewerbetreibender

Ein selbständig tätiger Verkehrsflugzeugführer erzielt i. d. R. Einkünfte aus Gewerbebetrieb.

§ 15 Abs. 2, § 18 Abs. 1 Nr. 1 EStG; § 2 Abs. 1 GewStG

Praxishinweise: Der BFH lässt Kenntnisse im Kernbereich des Ingenieurwesens nicht für die Annahme einer ingenieurähnlichen Tätigkeit ausreichen. Interessanter an der Entscheidung ist aber, dass der BFH das Vorliegen einer nichtselbständigen Tätigkeit verneint hat. Die Tatsache, dass der Kl. weder Anspruch auf bezahlten Urlaub noch auf Lohnfortzahlung im Krankheitsfalle hatte und die Vergütung nur für die Flugstunden (nicht Flugdienstzeiten) gewährt wurde, reicht für den BFH für eine Verneinung nichtselbständiger Tätigkeit aus. Gerade diese Gestaltung wird aber regelmäßig für die Konstruktion der „Scheinselbständigkeit” angewendet.

– erl –