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StuB 17/2002 S. 883

Kritische Äußerung des Wirtschaftsprüfers – Verstoß gegen das Sachlichkeitsgebot

Eine von einem Wirtschaftsprüfer getätigte Äußerung kann gem. (WPK-Mitt. 2002 S. 157) wegen Verstoßes gegen das Sachlichkeitsgebot nach § 43 Abs. 1 Satz 1 WPO i. V. mit § 43 Abs. 2 Satz 1 WPO eine nach § 67 Abs. 1 WPO zu ahndende Pflichtverletzung sein, wenn in der Äußerung eine Verletzung von Pflichten liegt, die dem Wirtschaftsprüfer kraft seines Berufs obliegen oder die sich auf seinen Beruf beziehen. Das Sachlichkeitsgebot habe sich in Inhalt und Umfang an der Rechtsprechung des BVerfG zu den Grundrechten auf freie Meinungsäußerung nach Art. 5 Abs. 1 GG und auf freie Berufsausübung nach Art. 12 Abs. 1 Satz 2 GG sowie zu § 43 BRAO zu messen.