Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
BFH 15.05.2002 X R 3/99, StuB 20/2002 S. 1019

Schuldzinsen als nachträgliche Betriebsausgaben

Schuldzinsen für betrieblich begründete Verbindlichkeiten sind auch nach Übergang des (Gewerbe-)Betriebs zur Liebhaberei als nachträgliche Betriebsausgaben abziehbar, wenn und soweit die zugrunde liegenden Verbindlichkeiten nicht durch eine mögliche Verwertung von Aktivvermögen beglichen werden können (Fortführung der , BStBl II S. 398; vom  - XI R 98/96, BStBl 1998 II S. 144).

§ 4 Abs. 4, § 16 Abs. 3 EStG; Art. 3 Abs. 1 GG

Praxishinweise: Der Übergang zur Liebhaberei ist keine Betriebsaufgabe, sondern hat nur eine der Betriebsaufgabe ähnliche Wirkung. Die stillen Reserven im Zeitpunkt des Übergangs zur Liebhaberei bleiben „steuerverstrickt” und führen bei endgültiger Aufgabe des Liebhaberbetriebs zu einer entsprechenden Gewinnrealisierung. Wertänderungen des Betri...