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StuB 21/2002 S. 1083

Doppelte Kammerzugehörigkeit einer Steuerberatungsgesellschaft mbH

Nach dem Urteil des VG Schleswig vom  - 12 A 375/98 (GewArch 7/2002 S. 294) steht einer Pflichtmitgliedschaft in der Industrie- und Handelskammer nicht entgegen, dass eine Steuerberatungsgesellschaft mbH bereits einer Steuerberaterkammer gem. § 74 StBerG angehört.

Schon seit längerem ist einigen gewerblichen Wirtschaftsteilnehmern insbesondere die Zwangsmitgliedschaft in der Industrie- und Handelskammer ein Dorn im Auge. Versuche, sich dieser Verpflichtung unter Berufung auf verfassungsrechtliche Zweifel zu entziehen, schlugen bekanntlich fehl (s. zur Diskussion nur Ullrich, ). Besonders ärgerlich erscheint den Betroffenen aber vor allem eine u. U. gegebene Doppelzugehörigkeit zu zwei selbständigen öffentlich-rechtlichen Selbstverwaltungskörperschaften, etwa zur IHK und zur Steu...