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StuB 23/2003 S. 1100

Gleichbehandlung von Arbeitern und Angestellten bei Jahressonderzuwendungen

Will ein Arbeitgeber aus sachlichen Gründen die Angestellten stärker an sein Unternehmen binden und gewährt er ihnen deshalb eine höhere Jahressonderzuwendung als den gewerblichen Arbeitnehmern, so haben die gewerblichen Arbeitnehmer grundsätzlich keinen Anspruch auf die höhere Zuwendung aus dem Gesichtspunkt der Gleichbehandlung (§§ 611, 242 BGB; ).▶VT 1208/03

Praxishinweise: Eine unterschiedliche Behandlung der Arbeitnehmer ist dann mit dem Gleichbehandlungsgrundsatz vereinbar, wenn die Unterscheidung gerade nach dem Zweck der Leistung (hier: Bindung der Angestellten an das Unternehmen) gerechtfertigt ist (vgl. auch BAG AP BAT §§ 22, 23 Zulagen Nr. 22).

– jg –