Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
StuB Nr. 16 vom Seite 693

Bilanzierung von Entsorgungsverpflichtungen nach HGB und IFRS

– Vergleichende Analyse der Abbildung von Altlastensanierungen, Abfallentsorgungen sowie Rekultivierung und Stilllegung von Anlagen –

Prof. Dr. Franz Jürgen Marx und Dipl.-Oec. Sarah Köhlmann, beide Bremen
Die Kernfragen:
  • Wie sind Verpflichtungen zur Sanierung von Altlasten nach IFRS und deutschem Bilanzrecht abzubilden?

  • Welche Unterschiede bestehen im Rahmen der Rückstellungsbewertung bei Entsorgungsrückständen?

  • Wie sind Rekultivierungs- und Stilllegungsverpflichtungen nach IFRS abzubilden?

I. Vorbemerkungen

Nachdem in einem vorangegangenen Beitrag die rechtlichen Grundlagen und die empirische Bedeutung der Entsorgungsverpflichtungen sowie deren grundlegende bilanzielle Abbildung erläutert wurden, analysiert der zweite Teil des Beitrags die Passivierungsregeln für Altlastensanierungen einerseits und für Verpflichtungen, die auf Neulasten beruhen, andererseits. Deutlich werden dabei die konzeptionsbedingt unterschiedlichen Bewertungsregeln nach HGB und IFRS sowie bestehende Regelungsunschärfen und Spielräume.

II. Altlastensanierungen

1. Außerplanmäßige Abschreibung oder Rückstellungsbildung

Nach § 4 Abs. 3 BBodSchG hat der Verursacher einer schädlichen Bodenveränderung oder Altlast den Boden und die Altlasten so zu sanieren, dass dauerhaft keine Gefahren, erheblichen Nachteile oder erheblichen Belästigungen für den Einzelnen oder die Allgemeinheit entstehen. Die bilanzielle Abbildung dieser Verpflichtung wirft ei...