Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
StuB Nr. 17 vom Seite 739

Umwandlung einer GmbH in eine GmbH & Co. KG durch Formwechsel – eine Fallstudie

von StB/vBP Prof. Dr. Hans Ott, Köln
Die Kernfragen:
  • Wie vollzieht sich die Umwandlung einer GmbH in eine Personengesellschaft nach dem Umwandlungsgesetz?

  • Ist die Umwandlung steuerneutral möglich?

  • Inwiefern kann ein steuerlicher Übernahmeverlust eintreten?

I. Einführung

Die Umwandlung einer GmbH in eine GmbH & Co. KG kann handelsrechtlich entweder im Wege der Verschmelzung nach § 2 Abs. 1 UmwG auf eine bereits bestehende Personengesellschaft oder – falls noch keine GmbH & Co. KG existiert – im Wege des schlichten Formwechsels nach den §§ 190 ff. UmwG erfolgen. Die Besonderheit des Formwechsels liegt zivilrechtlich darin, dass keine Vermögensübertragung stattfindet, sondern der formwechselnde Rechtsträger lediglich seine Rechtsform ändert. Im Gegensatz dazu geht das Umwandlungssteuerrecht gem. § 14 UmwStG von einer Vermögensübertragung aus.

Der Beitrag behandelt einen Beispielsfall zum Formwechsel, wobei die Ausführungen zur steuerlichen Behandlung auf dem im VZ 2005 geltenden Rechtsstand basieren.

II. Zivilrechtliche Behandlung des Formwechsels

Obwohl auf den ersten Blick der unmittelbare Formwechsel einer GmbH in eine GmbH & Co. KG nach § 191 UmwG möglich erscheint, sieht das Umwandlungsrecht dennoch versteckt ein Umwandlungshindernis vor. Denn nach § 202 Abs. 1 Nr. 2 UmwG müssen bei einem Formwechsel die vor und ...