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StuB 1/2002 S. 31

Zur Behandlung von Zinsen als vGA

Es bestehen gem. rkr. Beschluss des Sächsischen (EFG 2001 S. 1318) Bedenken hinsichtlich der Vereinbarkeit des § 8a KStG mit Art. 43 EGV. § 8a Abs. 1 KStG setze einen tatsächlichen Mittelabfluss voraus. An nahe Angehörige gezahlte Vergütungen für Fremdkapital könnten nach § 8a Abs. 1 Satz 2 i. V. mit § 1 Abs. 2 Nr. 3 Alt. 2 AStG nur dann als vGA gelten, wenn als Grund der wirtschaftlichen Gestaltung vernünftigerweise nur die Absicht einer mittelbaren Vermögensverlagerung zwischen den nahen Familienangehörigen in Betracht gezogen werden könne. Nach allgemeinen Grundsätzen setze eine vGA eine sich aus der Steuerbilanz ergebende Vermögensminderung voraus, die nicht vorliege, soweit im Falle der verspäteten Einzahlung einer übernommenen Einlage nach § 20 GmbHG i. V. mit § 288 Abs. 1 Satz 1 BGB ein Zinsanspruch en...