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BFH 09.08.2001 III R 6/01, StuB 1/2002 S. 40

Einkommensteuer | Asbestsanierung als außergewöhnliche Belastung

Aufwendungen für die Asbestsanierung der Außenfassade eines Wohnhauses können als außergewöhnliche Belastung zu berücksichtigen sein, wenn durch ein vor Durchführung der Maßnahme erstelltes amtliches Gutachten nachgewiesen ist, dass eine Sanierung zur Beseitigung einer von der Fassade ausgehenden konkreten Gesundheitsgefährdung infolge der Freisetzung von Asbestfasern in das Innere des Hauses unverzüglich erforderlich ist.

§ 33 EStG

Praxishinweise: Der BFH bejaht eine Zwangsläufigkeit aus tatsächlichen Gründen, wenn die Aufwendungen der Beseitigung einer konkreten Gesundheitsgefährdung dienen. Für den „kleinen Häuslebauer” dürfte die Entscheidung gleichwohl keine große Bedeutung haben, da das vom BFH geforderte Gutachten regelmäßig Kosten verursachen dürfte, die den zu erw...