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StuB 1/2002 S. 51

Haftung bei falscher Pflichtmitteilung einer AG

Das LG Augsburg hat mit Urteil vom  - 3 O 4995/00 erstmalig in Deutschland den Schadenersatzanspruch eines Kleinanlegers wegen falscher Behauptungen in einer Ad-hoc-Meldung der Gesellschaft anerkannt. Die Gründer der mittlerweile insolventen Softwarefirma Infomatec wurden verurteilt, einem Aktionär den vollständigen Kaufpreis der Aktien samt Zinsen zu erstatten. Der Kläger hatte im Frühjahr 2000 Aktien erworben, die im September 2000 nur noch einen Bruchteil wert waren. Beim Erwerb hatte der Aktionär auf eine Pflichtmitteilung der Firma vertraut. In dieser – nach Überzeugung des Gerichts bewusst falsch und verlockend formulierten – Ad-hoc-Meldung hatte die Firma einen Auftrag im Volumen von 55 Mio DM angekündigt. Lediglich ein Wert von 9 Mio DM war jedoch vertraglic...