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StuB 2/2003 S. 77

Gewinnermittlung bei Umqualifizierung der Einkünfte aus VuV in gewerbliche Einkünfte

Zum gewerblichen Grundstückshandel zählende Grundstücke sind gem. nrkr. (NZB eingel., BFH-Az.: III B 69/02, EFG 2002 S. 1033) von Anfang an Umlaufvermögen. Zahlungen des Mieters zu den Baukosten für Sonderwünsche sind, wenn sie nicht mit der Miete verrechnet werden, von den Herstellungskosten des Umlaufvermögens abzuziehen. Durch die Umqualifizierung der Einkünfte aus VuV zu gewerblichen Einkünften entsteht nicht die Möglichkeit, Aufwand als AfA und Wareneinsatz doppelt zu berücksichtigen. Bestehen bei den Überschusseinkünften Wahlrechte nicht und wurde deshalb der Sachverhalt als Aufwand verbucht, können Bilanzierungswahlrechte nicht im Jahr der ersten Bilanzerstellung nachgeholt werden, auch wenn eine Bilanzierung wegen ei...