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StuB 2/2003 S. 78

Landwirtschaftliches Betriebsvermögen bei Umwidmung von Flächen

Werden bisher landwirtschaftlich genutzte Flächen bebaut und in Erbbaurechtsgrundstücke umgewandelt, verlieren sie gem. nrkr. (Rev. eingel., BFH-Az.: IV R 52/02, EFG 2002 S. 1593) damit nicht ohne weiteres ihre Eigenschaft als landwirtschaftliches Betriebsvermögen. Werden die landwirtschaftlich genutzten Flächen in Ackerland umgewandelt und verpachtet, liege darin nicht notwendig eine Betriebsaufgabe. Der landwirtschaftliche Betrieb könne steuerlich wahlweise aufgegeben oder fortgeführt werden. Eine Betriebsaufgabe setze eine eindeutige Aufgabeerklärung voraus. Landwirtschaftliche Einkünfte werden auch dann erzielt – so das FG Münster weiter –, wenn auf Wiesen erzeugtes Gras auf dem Halm verkauft werde, der Stpfl. den Schnitt des Grases und alles Weitere ...