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BFH 05.11.2002 IX R 48/01, StuB 2/2003 S. 84

Einkommensteuer | Einkünfteerzielungsabsicht bei teilentgeltlicher Wohnungsüberlassung

(1) Bei einer langfristigen Vermietung ist grundsätzlich von dem Vorliegen einer Einkünfteerzielungsabsicht auszugehen, solange der Mietzins nicht weniger als 75 v. H. der ortsüblichen Marktmiete beträgt (Abweichung von den BFH-Urteilen vom  - IX R 13/90, BStBl 1993 II S. 490, und vom  - IX R 64/96, BStBl II S. 826 = StuB 1999 S. 1218). (2) Beträgt der Mietzins 50 v. H. und mehr, jedoch weniger als 75 v. H. der ortsüblichen Marktmiete, so ist die Einkünfteerzielungsabsicht anhand einer Überschussprognose zu prüfen. Ist die Überschussprognose positiv, sind die mit der verbilligten Vermietung zusammenhängenden Werbungskosten in voller Höhe abziehbar. Ist die Überschussprognose negativ, ist die Vermietungstätigkeit in einen entgeltlichen und einen unentgeltlichen Teil aufzuteile...