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StuB 2/2004 S. 82

Abgrenzung zwischen Auftragsbestand und Firmenwert

Die Aktivierung eines Auftragsbestands aus Rahmenverträgen als immaterielles Einzelwirtschaftsgut statt als unselbständiger Bestandteil des Firmenwerts setzt gem. rkr. (EFG 2003 S. 1290) das Vorliegen konkreter Aufträge am Bilanzstichtag voraus (Bezug: §§ 248 Abs. 2, 252 Abs. 1 Nr. 4, 253 Abs. 1 Satz 1, 255 Abs. 1 und 4 HGB; §§ 4 Abs. 1, 5 EStG).▶VT 54/04

▶Praxishinweise: (1) Das FG entschied im vorliegenden Rechtsstreit, dass die Aktivierung eines Auftragsbestands aus Rahmenverträgen als immaterielles Einzelwirtschaftsgut statt als unselbständiger Bestandteil des Firmenwerts das Vorliegen konkreter Aufträge am Bilanzstichtag voraussetzt.

(2) Streitig war, ob ein Kommanditist aufgrund eines Anteilserwerbs künftige Gewinnerwartungen aus bloßen Rahmenverträgen als immaterielles Einzelwirtschaftsgut oder als Be...