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BFH 11.09.2003 IV R 53/02, StuB 2/2004 S. 82

Zuckerrübenlieferrecht als immaterielles Wirtschaftsgut

Ein vor dem entstandenes, nicht an Aktien gebundenes Zuckerrübenlieferrecht hatte sich vor diesem Stichtag nur dann als immaterielles Wirtschaftsgut verfestigt, wenn sich für solche Rechte bereits ein Markt gebildet hatte. Sofern das der Fall ist, kommt der Abzug eines anteiligen Buchwerts bei der Ermittlung des Veräußerungsgewinns nicht in Betracht (Bezug: § 13, § 14, § 16, § 55 Abs. 1 bis 6 EStG).▶VT 55/04

▶Praxishinweise: Wie bereits im ersten Rechtsgang (, BStBl 2003 II S. 58 = StuB 1999 S. 938) hat der BFH die Sache erneut an das FG zurückverwiesen. Das FG muss nun feststellen, ob bereits vor Einführung des pauschalen Werts für den Grund und Boden () mögliche Lieferrechte als selbständige Rechte bei Betriebsveräußerungen bewertet worden sin...