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BFH 15.10.2003 XI R 17/02, StuB 2/2004 S. 88

Einkommen-/Lohnsteuer | Abgrenzung zwischen arbeitsvertraglichen Erfüllungsleistungen und Entschädigungen

Für die Abgrenzung zwischen arbeitsvertraglichen Erfüllungsleistungen und Entschädigungen i. S. des § 24 Nr. 1a EStG ist der im Aufhebungsvertrag vereinbarte Zeitpunkt der Beendigung des Arbeitsverhältnisses maßgeblich.▶VT 72/04

▶Praxishinweise: Der BFH bleibt dabei, dass es die Beteiligten bei Auflösung eines Dienstverhältnisses – bis an die Grenze des Gestaltungsmissbrauchs – in der Hand haben, vertraglich zu bestimmen, in welchem Umfang steuerfreie Abfindungen bzw. begünstigte Entschädigungen an die Stelle von voll steuerpflichtigen Lohnansprüchen treten. Es ist deshalb unschädlich, wenn durch eine Vertragsmodifikation neben einer Abfindung eine Gehaltserhöhung bis zur offiziellen Beendigung des Dienstverhältnisses (unter Einhaltung der Kündigungsfrist) vereinbart wird. Diese Gestaltung führt nicht dazu...