Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
StuB 2/2004 S. 95

Aufklärung durch Treuhandgesellschafter

Die Verpflichtung eines Treuhandgesellschafters zur Aufklärung künftiger Anleger eines Fonds über alle wesentlichen Umstände der Anlage umfasst auch Angaben hinsichtlich des Umfangs eine zugesagten Mietgarantie (§§ 195, 276 BGB a. F.; ).▶VT 85/04