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BFH 16.09.2004 VI R 25/02, StuB 2/2005 S. 90

Einkommen-/Lohnsteuer | Vermietung eines Büroraums an den Arbeitgeber

Leistet der Arbeitgeber Zahlungen für ein im Haus bzw. in der Wohnung des Arbeitnehmers gelegenes Büro, das der Arbeitnehmer für die Erbringung seiner Arbeitsleistung nutzt, so ist die Unterscheidung zwischen Arbeitslohn einerseits und Einkünften aus Vermietung und Verpachtung andererseits danach vorzunehmen, in wessen vorrangigem Interesse die Nutzung des Büros erfolgt (Bezug: § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6b, § 9 Abs. 5 EStG).NWB NAAAB-40861

Praxishinweise: Ob die Subsidiaritätsklausel des § 21 Abs. 3 EStG greift, richtet sich danach, ob die Zahlungen des Arbeitgebers durch das Dienstverhältnis veranlasst sind. Von einer solchen dienstlichen Veranlassung kann nicht ausgegangen werden, wenn die Anmietung des Raums auf einer anderen Rechtsbeziehung beruht (= betriebliches Interesse des Arbeitgebers überwiegt). Bei...