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BFH 25.10.2001 IV R 48/00, StuB 3/2002 S. 133

Wechsel eines Grundstücks vom Anlage- zum Umlaufvermögen

1. Wird ein Grundstück des Anlagevermögens in Veräußerungsabsicht parzelliert und wirkt der Stpfl. an der Aufbereitung zum Bauland aktiv mit oder nimmt er darauf Einfluss, wechselt das Grundstück auch bei zunächst unveränderter Nutzung zum Umlaufvermögen.

2. Eine Gewinnübertragung nach § 6b EStG setzt voraus, dass das WG vor der Veräußerung noch nicht zum Umlaufvermögen geworden ist.

§ 4 Abs. 1, § 6b Abs. 4 Nr. 2 EStG

Praxishinweise: Voraussetzung für die Übertragung der stillen Reserven bzw. die Bildung einer Rücklage nach § 6b EStG ist, dass das WG „im Zeitpunkt der Veräußerung” zum Anlagevermögen gehört. Anlagevermögen liegt vor, wenn ein WG dazu bestimmt ist, auf Dauer dem Betrieb zu dienen. Diese Zweckbestimmung ist dann nicht mehr erfüllt, wenn ein WG des Anlagevermögens durch Maßnahmen so v...