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StuB 3/2002 S. 133

Ausschüttungsbedingte Teilwertabschreibung und Gewerbesteuer der Organträger-GmbH

Eine ausschüttungsbedingte Teilwertabschreibung mindert gem. nrkr. (Rev. eingel., BFH-Az.: I R 73/01; EFG 2001 S. 1616) den Gewerbeertrag der Organträgerin nicht. Dabei ist unerheblich, ob die Gewinne der Organgesellschaften vor oder nach Begründung der Organschaft erwirtschaftet worden sind (Bezug: § 2 Abs. 2 Satz 2, § 9 Nr. 2a GewStG).

Praxishinweise: (1) Die Klägerin erwarb in 1987 sämtliche Anteile an zwei GmbH. Mit dem wurden zwischen der Klägerin und den beiden Gesellschaften Organschaftsverhältnisse i. S. des § 2 Abs. 2 Satz 2 GewStG begründet. Anfang 1988 beschlossen beide Gesellschaften beträchtliche Gewinnausschüttungen, die von der Klägerin noch für 1987 vereinnahmt wurden und bei der Ermittlung des Gewerbeertrags der Klägerin unberücksichtigt blieben...