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StuB 3/2002 S. 135

Pensionsrückstellung bei Ehegattenarbeitsverhältnis

Eine im Rahmen eines Ehegattenarbeitsverhältnisses gewährte Pensionszusage kann ertragsteuerlich gem. (EFG 2001 S. 1266, BFH-Az.: IV B 149/01) nicht anerkannt werden, wenn der Ehegatte dafür auf einen so wesentlichen Teil seiner Bezüge verzichtet, dass er von dem ihm verbleibenden Teil allein seine Existenz nicht sichern kann und der Arbeitgeber zudem die eingesparten Mittel in keiner Weise – etwa in Form einer Rückdeckungsversicherung – für den zugesagten Versorgungsfall anlegt. Werde die in einem früheren VZ gewährte Pensionszusage – für den eine die Pensionsrückstellung einschließende und bestandskräftige Steuerfestsetzung vorliegt – nachträglich vom FA nicht anerkannt, sei die Rückstellung im ersten offenen VZ in voller Höhe...