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StuB 3/2002 S. 156

Kürzung einer Sondervergütung bei Krankheit

Gewährt der Arbeitgeber eine Anwesenheitsprämie für ein Quartal nur dann, wenn in diesem Zeitraum kein krankheitsbedingter Fehltag liegt, enthält diese Zusage gem. (BB 2001 S. 2587) die Kürzung einer Sondervergütung i. S. von § 4a EFZG. Dem Arbeitnehmer stehe deshalb bei krankheitsbedingten Fehlzeiten ein der gesetzlichen Kürzungsmöglichkeit entsprechender, anteiliger Anspruch auf die Anwesenheitsprämie zu (entschieden mit Bezug auf § 611 BGB; § 4a EFZG).