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StuB 3/2002 S. 156

Rückerstattung überhöht abgeführter Sozialversicherungsbeiträge – Anspruch des Arbeitnehmers

Der Anspruch auf Erstattung zu Unrecht entrichteter Sozialversicherungsbeiträge steht gem. (DB 2001 S. 2659) nicht demjenigen zu, der die Beiträge an die Einzugsstelle abgeführt hat, sondern demjenigen, der die Beiträge getragen hat (§ 26 Abs. 3 SGB IV).