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BFH 28.08.2002 VI R 88/99, StuB 3/2003 S. 133

Einkommen-/Lohnsteuer | Rabattfreibetrag für Waren aus Auftragsproduktion

Hersteller einer Ware i. S. des § 8 Abs. 3 EStG kann auch derjenige Arbeitgeber sein, der im Auftrag und nach den Plänen und Vorgaben eines anderen die Ware produziert (Bezug: § 8 Abs. 3 Sätze 1 und 2 EStG).▶VT 161/03

Praxishinweise: Im Streitfall hatte die Kl., die den Satz und den Druck einer Zeitung im Auftrag einer Schwesterfirma durchführte, mit Zustimmung der Schwesterfirma ihren Arbeitnehmern ein Freiexemplar der Zeitung überlassen. Der BFH bejahte für diese Überlassung die Anwendung des Rabattfreibetrags, da der Arbeitgeber auch dann „Hersteller” einer Ware ist, wenn sein Beitrag am Herstellungsprozess derart gewichtig ist, dass bei wertender Betrachtung die Annahme der Herstellereigenschaft gerechtfertigt ist. Dies sei bei einer Zeitung als körperlichem Gegenstand zu beja...