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StuB 4/2002 S. 190

AfA bei Kraftfahrzeugen

Setzt das FG die jährliche AfA bei einem beruflich eingesetzten Pkw mit 12,5 % der Anschaffungskosten – entsprechend einer achtjährigen Nutzungsdauer des Fahrzeugs – an, liegt hierin gem. (n. v.) keine Abweichung von der Rechtsprechung des BFH (Bezug: § 7 EStG).