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BFH 14.08.2001 XI R 22/00, StuB 4/2002 S. 199

Einkommen-/Lohnsteuer | Steuerbegünstigte Entschädigung trotz Zahlung in zwei Veranlagungszeiträumen

Eine Entlassungsentschädigung bleibt auch dann steuerbegünstigt, wenn in einem späteren Veranlagungszeitraum aus sozialer Fürsorge für eine gewisse Übergangszeit ergänzende Entschädigungszusatzleistungen erbracht werden.

§ 24 Nr. 1 Buchst. a, § 34 Abs. 1 und 2 Nr. 2 EStG

Praxishinweise: Durch die Begünstigung von Entschädigungsleistungen sollen Härten der progressiven Besteuerung gemildert werden. Eine begünstigte Entschädigung liegt deshalb nur vor, wenn Einnahmen, die sich bei normalem Verlauf auf mehrere Jahre verteilt hätten, in einem Veranlagungszeitraum zufließen. Ein Abweichen von diesem Grundsatz ist nach Ansicht des BFH aber dann geboten, wenn der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit verletzt wird. Es wäre unangemessen, wenn ergänzende Zusatzleistungen erbracht werden und diese zu eine...