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StuB 4/2002 S. 202

Umsatzsteuer | Steuersatz bei Leistungen von Schaustellern

Mit Beschluss vom  - V B 130/01 (n. v.) erachtete der BFH die Frage, ob die Veranstaltung von mittelalterlichen Märkten und Ritterturnieren dem ermäßigten Steuersatz nach § 12 Abs. 2 Nr. 7 Buchst. b UStG 1993 unterliegt, für grundsätzlich bedeutsam.