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StuB 4/2003 S. 176

Passive Rechnungsabgrenzung bei Veräußerung einer Milchreferenzmenge?

Der Erlös aus der Veräußerung einer Milchreferenzmenge ist gem. nrkr. (Rev. eingel., BFH-Az.: IV R 37/02, EFG 2002 S. 1431) sofort in voller Höhe gewinnerhöhend zu berücksichtigen. Die Bildung eines passiven RAP kommt nicht in Betracht (Bezug: § 5 Abs. 5 Satz 1 Nr. 2 EStG).▶VT 220/03

Praxishinweise: In den Gründen hat das FG erläutert, dass das FA zu Recht die Bildung eines passiven RAP hinsichtlich der veräußerten Milchreferenzmenge nicht anerkannt hat. Als RAP sind auf der Passivseite nur Einnahmen vor dem Abschlussstichtag anzusetzen, soweit sie Ertrag für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen (§ 5 Abs. 5 Satz 1 Nr. 2 EStG). Diese Voraussetzungen liegen im Streitfall nicht vor. Die Milchreferenzmenge ist nach ständiger Rechtsprechung des BFH als eigenständiges immaterielles Wirtschaftsgu...