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BFH 20.01.2004 IV B 203/03, StuB 4/2004 S. 180

Einkommensteuer | Verlust aus der Veräußerung von Wohnungen als Werbungskosten

Es ist ernstlich zweifelhaft, ob einem Stpfl., der ohne Gewinnerzielungsabsicht Wohnungen erwirbt und veräußert, um ein anderes Objekt weiterhin ohne Zahlung einer Zweckentfremdungsabgabe als Büroraum vermieten zu können, der Abzug eines Verlustes aus der Veräußerung der Wohnungen als Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung des zweckentfremdeten Objekts versagt werden kann (Bezug: § 2, § 9, § 15 Abs. 2, § 21 EStG; § 39 Abs. 2 Nr. 1 Satz 2 AO 1977).▶VT 124/04

▶Praxishinweise: Die Entscheidung ist im Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes (Aussetzung der Vollziehung) ergangen. Während im Ausgangsverfahren nur streitig war, ob Verluste aus gewerblichem Grundstückshandel dem Grunde nach vorliegen und ggf. in welcher Höhe, kam erst der BFH auf die Idee des Werbungskostenabzugs bei den Einkünften a...