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StuB 4/2005 S. 176

Keine Kürzung der Ansparrücklage wegen Unangemessenheit der beabsichtigten Investition

Eine Ansparrücklage nach § 7g Abs. 3 EStG ist gem. nrkr. (BFH-Az.: X R 29/04, EFG 2004 S. 1671) nicht wegen Unangemessenheit zu kürzen, wenn die beabsichtigte Investition unangemessen ist i. S. von § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 7 EStG.NWB MAAAB-27249