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BFH 22.09.2004 III R 40/03, StuB 4/2005 S. 185

Haushaltszugehörigkeit eines Kindes

Die Haushaltszugehörigkeit eines Kindes als Voraussetzung für die Kinderzulage liegt nur vor, wenn der Aufenthalt des Kindes im Haushalt des Anspruchsberechtigten die Dauer üblicher Besuche in den Ferien oder im Urlaub überschreitet. Eine den Besuchscharakter überschreitende Dauer ist regelmäßig anzunehmen, wenn der Aufenthalt im Haushalt des Anspruchsberechtigten sechs Wochen übersteigt. Dies kann auch bei entsprechend häufigen tageweisen Aufenthalten des Kindes der Fall sein (Bezug: § 9 Abs. 5 Satz 2 EigZulG).NWB FAAAB-42569

Praxishinweise: Entscheidend für die Gewährung der Kinderzulage ist nach Ansicht des BFH die Intensität der Mitbenutzung der Wohnung durch die Kinder. Von einer Mitbenutzung kann regelmäßig nicht ausgegangen werden, wenn die Eltern stundenweise besucht werden, auch wenn es dabei ...