Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
StuB 5/2002 S. 248

Umsatzsteuer | Vorsteuerabzug: Überprüfung des Sitzes der die Rechnung ausstellenden GmbH

Gem. (n. v.) ist der Abzug der in der Rechnung einer GmbH ausgewiesenen USt nur möglich, wenn der in der Rechnung angegebene Sitz der GmbH bei Ausführung der Leistung und bei Rechnungsstellung tatsächlich bestanden hat. Der den Vorsteuerabzug begehrende Leistungsempfänger trage hierfür die Feststellungslast.

Praxishinweise: Der BFH verweist auf die bestehende Rechtsprechung. Bereits im Urteil vom  - V R 51/93 (BStBl II S. 620) entschied er entsprechend. Damals hielt er außerdem fest, dass es dem Vorsteuerabzug nicht entgegenstehe, wenn sich die leistende GmbH nach Leistungsausführung und Rechnungsstellung dem Zugriff der Finanzbehörde entzogen habe. Für den Vorsteuerabzug müsse für die Finanzverwaltung das Tatbestandsm...