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BFH 12.12.2002 III R 41/01, StuB 5/2003 S. 231

Einkommensteuer | Berücksichtigung des Vermögens einer unterstützten Person

Ob der Unterhaltsempfänger über kein oder nur geringes Vermögen i. S. des § 33a Abs. 1 Satz 3 EStG verfügt, ist unabhängig von der Anlageart nach dem Verkehrswert zu entscheiden (gegen R 190 Abs. 3 Satz 3 Nr. 3 EStR; Bezug: § 33a Abs. 1 Satz 3 EStG).▶VT 286/03