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StuB 5/2003 S. 232

Körperschaftsteuer | Beurteilung von Auftragsverlagerungen auf eine Schwestergesellschaft als vGA

In seinem Urteil vom  - I R 64/01 (n. v.) nimmt der BFH wie folgt Stellung: (1) Bei unentgeltlicher Überlassung einer einer GmbH von dritter Seite angebotenen Geschäftschance an die Schwestergesellschaft der GmbH liegt regelmäßig eine vGA vor. Dies gilt auch dann, wenn die Schwestergesellschaft den größeren wirtschaftlichen Nutzen aus diesem Geschäft habe. (2) Einkünfte sind demjenigen zuzurechnen, der sie erzielt, indem er den Tatbestand der einzelnen Einkunftsart verwirklicht. Bei Einkünften aus Gewerbebetrieb ist dies diejenige Person, auf deren Rechnung und Gefahr das Unternehmen in der Weise geführt wird, dass sich der Erfolg oder Misserfolg in ihrem Vermögen unmittelbar niederschlägt.▶VT 289/03

Praxishinweise: Der BFH geht bei dem ersten Punkt davon aus,...