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StuB 5/2003 S. 234

Umsatzsteuer | Merkmale einer Vermietung i. S. des § 4 Nr. 12 Satz 1 Buchst. a UStG

Nach dem (n. v.) fehlt bei einer nur kurzfristigen und gegenständlich beschränkten Nutzung ein Hauptelement eines Mietvertrags i. S. von § 4 Nr. 12 Satz 1 Buchst. a UStG 1993 und Art. 13 Teil B Buchst. b EWGRL 388/77. Die Dauer der Grundstücksnutzung sei nämlich ein Hauptelement eines Grundstücksmietvertrags.▶VT 294/03

Praxishinweise: Im Streitfall wurden einzelne Räume gleichzeitig an mehrere Prostituierte zur Ausübung ihrer Tätigkeit auf der Grundlage eines mit jeder einzelnen Tätigen vereinbarten „Nutzungsvertrags” überlassen. Das Nutzungsentgelt wurde pro Tag der Nutzung für jede einzelne Prostituierte gesondert fällig. Art und Zeit der jeweiligen Nutzung sollten die „Mieter” untereinander absprechen. Das FG sah die Leistung des „Vermieters” nicht a...