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StuB 5/2004 S. 228

Einkommensteuer | Änderung der Freistellungsaufträge aufgrund des Haushaltsbegleitgesetzes 2004

Durch das Haushaltsbegleitgesetz 2004 vom (BGBl I S. 3076) ist der Sparer-Freibetrag nach § 20 Abs. 4 EStG von 1 550 € bzw. 3 100 € (bei Zusammenveranlagung) mit Wirkung vom auf 1 370 € bzw. 2 740 € (bei Zusammenveranlagung) abgesenkt worden. Unter Berücksichtigung des (unveränderten) Werbungskosten-Pauschbetrags bei den Einkünften aus Kapitalvermögen können deshalb ab dem nur noch höchstens 1 421 € bzw. 2 842 € (bei Zusammenveranlagung) vom Kapitalertragsteuerabzug/Zinsabschlag freigestellt werden.

Das das abgestimmte Muster des Freistellungsauftrags für Kapitalerträge, die nach dem zufließen, bekannt gemacht. Der amtlich vorgeschriebene Vordruck darf von dem Muster nach Inhalt und Reihenfolge nicht abweichen. Der Freistellungsauftrag kann maschinell le...