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EuGH 25.09.2003 Rs. C-58/01, StuB 5/2004 S. 234

Begriff des Steuerabzugs an der Quelle

(1) Eine Besteuerung wie durch die Abgabe von 5 %, die in dem im Ausgangsverfahren in Rede stehenden Doppelbesteuerungsabkommen vorgesehen ist, stellt einen Steuerabzug an der Quelle auf die von einer Tochtergesellschaft an ihre Muttergesellschaft aussgeschütteten Gewinne i. S. von Art. 5 Abs. 1 der Richtlinie 90/435/EWG des Rates vom über das gemeinsame Steuersystem der Mutter- und Tochtergesellschaften verschiedener Mitgliedstaaten dar, soweit sie die Dividenden erfasst, die die im Vereinigten Königreich ansässige Tochtergesellschaft ihrer in einem anderen Mitgliedstaat ansässigen Muttergesellschaft zahlt. Dagegen stellt diese Besteuerung keinen nach Art. 5 Abs. 1 der Richtlinie verbotenen Steuerabzug an der Quelle dar, soweit sie die Steuergutschrift erfasst, auf ...