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StuB 6/2002 S. 294

Zurechnung einer Betriebsschuld bei Betriebsaufspaltung

Schuldzinsen für betrieblich begründete Verbindlichkeiten sind nach ständiger Rechtsprechung auch im Falle einer Betriebsaufgabe insoweit nachträgliche Betriebsausgaben, als die zugrunde liegenden Verbindlichkeiten nicht durch den Verwertungserlös oder durch eine mögliche Verwertung von Aktivvermögen beglichen werden können. Zu den Betriebsschulden des Besitzunternehmens im Rahmen einer Betriebsaufspaltung gehören gem. (n. v.) auch die durch das Besitzunternehmen gesicherten (hier durch Eintragung einer Grundschuld bzw. durch Bürgschaft) Verbindlichkeiten der Betriebsgesellschaft, wenn mit der Inanspruchnahme der Besitzgesellschaft als Bürgin bzw. damit zu rechnen war, dass die Betriebsgesellschaft ihre Schulden nicht beglei...