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StuB 6/2004 S. 288

Erteilung einer sog. Auslandsvollmacht durch den Insolvenzschuldner

Die Auskunfts- und Mitwirkungspflichten des Schuldners nach § 97 InsO umfassen die Erteilung einer sog. Auslandsvollmacht, wenn Anhaltspunkte für Vermögen des Schuldners im Ausland bestehen und die Befugnisse des Insolvenzverwalters im Ausland nicht ohne weiteres anerkannt werden (, ZIP 2003 S. 2123).▶VT 278/04

▶Praxishinweise: Die Verpflichtung zur Erteilung einer Auslandsvollmacht setzt nicht voraus, dass die Existenz ausländischen Schuldnervermögens feststeht. Vielmehr reicht es aus, wenn es aufgrund konkreter Umstände nicht ganz unwahrscheinlich ist, dass der Schuldner über Auslandsvermögen verfügt. Schutzwürdige Interessen des Schuldners, die eine weitere Einschränkung dieser Voraussetzungen für die Erteilung einer Ausland...