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BFH 10.11.2004 XI R 51/03, StuB 6/2005 S. 278

Einkommen-/Lohnsteuer | Steuerfreiheit von Abfindungen bei Auflösung des Dienstverhältnisses

Seit der Neufassung des § 3 Nr. 9 EStG durch das EStRG 1974 kommt es für die Steuerfreiheit einer Abfindung wegen Auflösung des Dienstverhältnisses nicht mehr darauf an, ob dem Arbeitnehmer eine weitere Zusammenarbeit mit dem Arbeitgeber noch zuzumuten ist (Bezug: § 3 Nr. 9 EStG).NWB YAAAB-43701

Praxishinweise: Der Abfindungsbegriff des § 3 Nr. 9 EStG ist unabhängig von der arbeitsrechtlichen Beurteilung auszulegen. Die Voraussetzungen für eine steuerfreie Abfindung sind erfüllt, wenn die Auflösung des Arbeitsverhältnisses durch den Arbeitgeber veranlasst worden ist. Eine solche Veranlassung durch den Arbeitgeber liegt vor, wenn dieser die entscheidenden Ursachen für die Auflösung setzt. Dass es letztlich zu einer „einvernehmlichen” Auflösung kommt, ist deshalb unbeachtlich.

– erl –