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BFH 24.01.2002 XI R 2/01, StuB 7/2002 S. 353

Einkommen-/Lohnsteuer | Steuerschädliche nachträgliche Leistungen bei Entlassungsentschädigungen

Aus sozialer Fürsorge in späteren Veranlagungszeiträumen erbrachte Leistungen sind für die Steuerbegünstigung der Entlassungsentschädigung schädlich, wenn sie diese nicht als Zusatz ergänzen, sondern insgesamt betragsmäßig fast erreichen.

§ 24 Nr. 1 Buchst. a, § 34 Abs. 1, Abs. 2 Nr. 1 EStG

Praxishinweise: Mit Urteil vom  - XI R 22/00 (StuB 2002 S. 199) hat der BFH „ergänzende Zusatzleistungen” als steuerunschädlich angesehen. Diese müssen sich aber – wie nun klargestellt wird – betragsmäßig tatsächlich als bloßer „Zusatz” darstellen. Im Streitfall hatte der Arbeitgeber neben der Abfindung noch eine Aufstockung des Arbeitslosengeldes und die Fortzahlung einer Lebensversicherung zugesagt, was zu Zusatzleistungen führte, die fast die Höhe der Entschädigung erreichten. Wo die Grenze für unschädli...