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BFH 04.07.2001 VI B 301/98, StuB 7/2002 S. 358

Keine notwendige Beiladung bei streitiger Übertragung des Kinderfreibetrags

Ist im finanzgerichtlichen Verfahren streitig, ob der Kinderfreibetrag von einem auf den anderen Elternteil nach § 32 Abs. 6 Satz 4 EStG in der für das Streitjahr 1990 geltenden Fassung zu übertragen oder ob die Übertragung des Kinderfreibetrags zu Recht erfolgt ist, liegt kein Fall der notwendigen Beiladung vor.

§ 60 Abs. 3 Satz 1 FGO; § 32 Abs. 6 Satz 4 EStG

Praxishinweise: Die Frage der Übertragung des Kinderfreibetrags stellt auch nach Ansicht des VI. Senats einen typischen Fall der widerstreitenden Steuerfestsetzung (§ 174 Abs. 4, 5 AO 1977) dar und eine einheitliche Entscheidung kann durch eine Hinzuziehung bzw. durch eine Beiladung des anderen Elternteils nach § 174 Abs. 5 Satz 2 AO 1977 sichergestellt werden. Der Senat hat damit seine bisherige Rechtsprechung aufgegeben.

– erl –