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StuB 7/2004 S. 324

Anwendung des Chi-Quadrat-Tests und des Zeit-Reihen-Vergleichs bei nicht ordnungsmäßiger Kassenführung

Gem. rkr. , U (EFG 2004 S. 236) kann das Ergebnis eines sog. Chi-Quadrat-Tests Kassenmanipulationen zusätzlich indizieren; ein umfassender Zeit-Reihen-Vergleich ist geeignet, bei nicht ordnungsmäßiger Buchführung den Schätzungsrahmen zu bestimmen (Bezug: § 147 Abs. 1 Nr. 4, § 162 Abs. 2 Satz 2 AO).▶VT 287/04