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StuB 7/2004 S. 336

Darlehensgewährung durch Gesellschafter

Es liegt die Darlehensgewährung durch einen Gesellschafter vor mit der Rechtsfolge der Anwendbarkeit der Regelungen zu den kapitalersetzenden Gesellschafterdarlehen (§ 32a GmbHG), wenn ein Nichtgesellschafter, der zugleich Mitglied einer nicht auseinandergesetzten Erbengemeinschaft ist, auf den ein GmbH-Geschäftsanteil übergegangen ist, der GmbH ein Darlehen gewährt ( I - 12 U 6/03, GmbHR 2004 S. 305).▶VT 304/04

Praxishinweise: Bei der Ermittlung, ob ein Darlehen als solches causa societatis erfolgt oder als „Drittdarlehen”, ist zu unterscheiden: Zum einen kann darauf abgestellt werden, ob der betreffende Dritte eine Rechtsstellung innehat, die derjenigen eines Gesellschafters im Wesentlichen entspricht. Zum anderen kann aber auch darauf abgestellt werden, ob de...