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BFH 20.12.2001 V R 81/99, StuB 8/2002 S. 407

Umsatzsteuer | Förderungsmittel und Investitionszuschüsse als steuerpflichtiges Entgelt

1. Ein Unternehmer, der die einer Gemeinde nach Landesrecht obliegende Verpflichtung zur Abwasserbeseitigung einschließlich der Errichtung der dafür benötigten Bauwerke übernimmt und dafür u. a. einen vertraglichen Anspruch auf die Förderungsmittel erlangt, die der Gemeinde zustehen, erbringt eine steuerbare Leistung an die Gemeinde.

2. Ein für Rechnung der Gemeinde vom Land an den Unternehmer gezahlter Investitionszuschuss für die Errichtung einer Kläranlage ist Entgelt (§ 10 Abs. 1 Satz 2 UStG 1993) und kein echter Zuschuss.

§ 1 Abs. 1 Nr. 1, § 10 Abs. 1 Sätze 2 und 3 UStG 1993

Praxishinweise: Im Streitfall hatte ein regionales Abwasserentsorgungsunternehmen in der Rechtsform einer GmbH (Gesellschafter waren zwei Gemeinden) die Abwasserentsorgung für die beiden Gemeinden erbracht. Der BFH sieht bei ...